Da ich im Ausland wohne, werde ich als Auslandsdeutscher bezeichnet. So fängt das schon mal an. Aha. Klingt nicht sehr charmant, ist dafür bestes Bürokratendeutsch. Wunderbar knapp. Mehr Positives fällt mir dazu nicht ein.
Die Voraussetzungen finden sich bei bundeswahlleiter.de:
Dort heisst es:
Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und hier nicht gemeldet sind, können an der Bundestagswahl teilnehmen, wenn sie
* Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind,
* bis zum Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
* nach dem 23. Mai 1949 mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gewohnt haben und
* nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
hierfür benötigt man einen Eintrag ins Wählerverzeichnis der früheren Wohngemeinde.
Der Eintrag erfolgt auf Antrag.
=> Ausfüllhinweise und Link zu den Antrags-Formularen:
Europawahl (Der Antrag muss spätestens am 17. Mai 2009 der Gemeinde vorliegen)
Bundestagswahl (Stichtag: 6. September 2009)
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