Mittwoch, November 16, 2005

Reduzierter MwSt Satz i.H.v. 7 % für Musik wir gratulieren der MAYDAY!

Der BGH bestätigte die Rechtsauffassung der Mayday GmbH, dass für Veranstaltungen, die Konzerten gleichgesetzt werden können, nur 7% MwSt berechnet werden müssen.

Preisfrage:
Wenn Technoveranstaltungen Kultur sein können und nur mit dem reduzierten MwSt Satz belastet werden, warum soll dann Musik, wenn sie sich auf Tonträgern befindet mit dem Normalsatz von in Zukunft 19% belegt werden?

Vielleicht wäre da ja auch mal eine Musterklage fällig.....

Hier der leichtgekürzte Wortlaut der Presseerklärung der Mayday :


(...)
Bei den Mayday-Veranstaltungen, welche dem oben genannten BFH-Urteil zugrunde lagen, hatte sich der BFH mit der Abgrenzung zwischen einer Konzert-Veranstaltung und einer Tanzveranstaltung zu befassen. Hierin folgte der BFH der Entscheidung der Vorinstanz des Finanzgerichtes Berlin, dass es sich um eine Konzert-Veranstaltung handelt. Der BFH berief sich auf die traditionelle Definition des Begriffes „Konzert“. Danach ist ein solches die Aufführung von Musikstücken durch Menschen unter Einsatz von menschlicher Stimme und / oder Instrumenten, wobei die Musikaufführung den Hauptzweck der Veranstaltung bildet.
Der BFH bestätigte, dass unter einem Instrument auch technische Medien wie Mischpulte, Plattenspieler, CD-Spieler u. ä. fielen, wenn mittels dieser Geräte bereits vorhandene Musikstücke so verändert und kombiniert werden, dass hierdurch ein neues Musikstück entsteht.
Darüber hinaus betonte der BFH, dass bei den Mayday-Veranstaltungen die Aufführung der Musikstücke im Vordergrund steht, weshalb es unschädlich ist, dass die Zuhörer auch dabei tanzten.
Fazit:
Die Vorgaben des BFH zur Anerkennung eines Konzertes lauten demnach: Kreation neuer Musikstücke (kein bloßes Abspielen) und Aufführung derselben als Hauptzweck der Veranstaltung. Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, ist jeweils im Einzelfall zu prüfen, weshalb allein die Betitelung als „Techno-Veranstaltung“ nicht genügt.

Dienstag, November 15, 2005

Virgin startet Download Abo Service für UK/U.S.A. mit dem Namen Red Pass

Virgin Digital lässt seinen neuen Downloadservice 'Red Pass' vom Stapel.
Allerdings vorerst nur für UK und US.

US Kunden zahlen nur 7.99 USD und UK Kunden bezahlen 9.99 Brit.Pound im Monat.

Angeblich kann Musik von über 15.000 Label, also mehr als 1 Mio. Tracks heruntergeladen werden, entweder/und im Abo oder im 0,99 cent/track Store...

Apple und iPod User müssen jedoch draussen bleiben.

Golden Pudel Club Tour @ Rote Sonne oder "Der geilste Abend des Jahres"

Am 13.11. machte die Golden Pudel Club Tour Station in München, in Münchens neuem hip-no-hip Club Rote Sonne
Am Start Schorsch Kamerun, Rocko Schamoni, Jaques Palminger, The Boy Group, Rüftata 110 und Hans Platzgumer.

Der Club war gut gefüllt und mit nur einer Stunde Verspätung ging's dann auch schon los. Die Protagonisten waren stimmlich durch die vorhehende Abende vorbelastet ... allerdings nur bei der ersten Ansage, danach hatten sich die Stimmbänder wieder geschmeidig warm gelaufen, was vielleicht auch an der fürsorglichen Ölung lag.


Mit einem kraftvollen Konzept aus Celebrity- Event, Mikrosplitterelektronik mit bauernschlauem Einschlag und samt gemieteten Jubelpersern reist der GPK durch das Land das früher Deutschland hieß plus Anrainerstaaten. Die Tournee "Der geilste Abend des Jahres!" verspricht alles in Schutt und Asche zu legen was Sie sich mühselig aufgebaut haben. Ist das ein Versprechen? Wir sind die AOL Arena nur auch noch mit Rädern unten dran!


Dieser Ankündigung ist wohl nichts hinzuzufügen....

Kurzweilige Sache. Uns hat's Spaß gemacht.
Darum schaut euch hier die nächsten Tourneedaten an.... einmal noch Berlin und einmal Hamburg.

Achja, Fuck Wall gab es nur auf Anfrage, und es wurde München untypischer Weise sogar vereinzelt getänzelt.....

Paul Brtschitsch bei Flug beklaut: Lufthansa/Swiss (Air) übernehmen keine Haftung und verweigern Schadensersatz!


Paul Brtschitsch büßte auf einem Flug von Zürich nach Frankfurt am 6.November seinen Haupt Sequencer, einen Yamaha SU 700 ein.
Das Flightcase erreichte den Zielflughafen: allerdings leer! Das Gerät muss also von einem Flughafenmitarbeiter (dies ist geschlechtsneutral zu verstehen) geklaut worden sein.
Es war ein Swiss Flug, die Nachfolger Firma der Pleite gegangenen Swiss Airwurde von der Lufthansa gekauft.
Swiss und Lufthansa drücken sich nun vor der Verantwortung und Haftung:
Ein Schadensersatz wurde mit dem Hinweis aufs Kleingedruckte abgelehnt, dort heißt es, dass elektronische Geräte von der Haftung ausgeschlossen seien, wenn sie im Laderaum befördert würden. Vor dem Flug hatte Paul diese Information nicht. Seit also gewarnt liebe Musiker.
Das Verhalten der Fluggesellschaften wirft ein schlechtes Bild auf diese Firmen, es zeigt den Stellenwert, den Kultur und Kunst dort tatsächlich haben.

Wer Hinweise zum Verbleib des Gerätes geben kann, soll sich mit paul [at] taksiplanet.de in Verbindung setzen.

Der gemeine Dieb wird kein Vergnügen an dem gestohlenen Gerät haben, denn es birgt ein kleines Geheimnis........

Sonntag, November 13, 2005

PlayOutRightNow (P.O.R.N.) Recordings schließt sich der savemusic.de Initiative an

PlayOutRightNow (P.O.R.N.) Recordings erfüllen seit langem die Verwendungsregeln für das Gütesiegel für Musikprodukte des Verbands savemusic.de:





1. Das Logo darf nur auf CDs/DVDs sowie auf deren Booklets abgedruckt werden, welche KEINEN Kopierschutz bzw. DRM-Technologie beinhalten. Das Logo darf nur auf Webseiten integriert werden (Künstler-Homepages, Label-Webseiten, Online-Shop's), deren Content NICHT mit DRM-Technologie belastet ist.

2. Die Qualität der digitalen Musik (Content) soll einen Mindeststandard von 192 kbps betragen und muß frei von DRM-Technologie sein.

3. Die Verwendung von Wasserzeichen, die die Privatsphäre von Konsumenten tangiert, ist verboten.

SonyBMG Rootkit, Malware, Unverfrorenheit und GNU Lizenzverletzung - und kein Ende

SonyBMG beherrscht weiterhin die (Negativ-)Schlagzeilen.
Soeben wird auf pro-linux gemeldet, dass ein nicht namentlich genannter Experte in SonyBMG's DRM Software einen LAME Code entdeckt hat. Pikant ist in diesem Zusammenhang, dass SonyBMG hiermit gegen die GNU Lizenzbedinungen verstoßen hätte, falls sich diese Meldung bestätigt.
Die europäische Verbraucherschutz Organisation in Brüssel Consumer Digital Rights, bestätigt das Recht der Urheber auf Schutz, doch verlangt sie, dass nicht allen Interessen der MI blindlings Folge geleistet werden dürfe. Wie nötig das ist, zeigt der folgende Ausspruch:
"Ich glaube die meisten Menschen wissen gar nicht, was ein Rootkit ist, warum sollen sie sich also darum kümmern?" (Thomas Hesse, Präsident Global Digital Business bei SonyBMG sagt zu den Malware Vorwürfen im amerikanischen Public Radio)
(Besonderen Dank an Carsten Marmulla vom HousePool Media Magazin für diesen Hinweis.)

Kann es sein, dass die Luft an der Spitze so dünn ist, dass das Hirn nur noch unzureichend mit Sauerstoff verfügt wird? Dieser Kommentar ist so dreist und arrogant, wie die ganze Angelegenheit. Er zeugt von einem seltsamen Verständnis von Verbraucherschutz.

In den USA und Italien laufen die ersten Klagen gegen SonyBMG, die mit ihrer Software offensichtlich mutwillig gegen geltendes Recht verstoßen haben.

Nachdem sich die Negativschlagzeilen überschlagen, erkennt
nun anscheinend auch SonyBMG einen Handlungsbedarf und stellt den Einsatz der umstrittenen XCP Software mit sofortiger Wirkung ein (allerdings nur für die PC Version die MAC Variante bleibt).
Dies ist ein Versuch das beschädigte Image noch vor dem Weihnachtsgeschäft zu retten....., das ist wohl bitter nötig, wie die folgende Meldung auf dwdl.de, dem Medienmagazin zeigt:
Bertelsmann mit Umsatz und Ergebnisplus - nur Musiksparte SonyBMG stört


Freitag, November 11, 2005

SonyBMG Europa bemüht sich um Schadensbegrenzung

Wir wollen es nicht so wie in den USA machen, sagt Maarten Steinkamp, der Europa Chef von SonyBMG. Die umstrittene Kopierschutz Software XCP, soll in Deutschland nicht eingesetzt werden berichtet weiter das Handelsblatt.
„Wir möchten es den Konsumenten ermöglichen, private Kopien anzufertigen“, sagte Steinkamp. Zu diesem Thema habe es bislang viele Missverständnisse gegeben und große Verwirrung geherrscht.

Unklar ist, ob Steinkamp hier die Missverständnisse und Verwirrung auf Seiten von SonyBMG oder auf Seiten der Kunden meint. Die Firma wird nach wie vor an der DRM Technologie festhalten.

Mittwoch, November 09, 2005

Pyrrhussieg für Musikindustrie: Grokster gibt auf,

Die Tauschbörse Grokster hat den Vertrieb ihrer Tauschbörsensoftware und die technische Unterstützung für das Netzwerk eingestellt. Außerdem hat sie sich verpflichtet, den Plattenfirmen 50 Millionen Dollar Schadensersatz zu zahlen, berichtet die Süddeutsche Zeitung, die sich ihrerseits auf die New York Times beruft.
Es ist ein Pyrrhus Sieg der Musikindustrie, da auch dieser Sieg keine große Auswirkung auf den Peer-to-Peer Tausch von Musik haben wird.

(...) New York Times:

Closing Grokster will have almost no effect on the swelling number of people - more than nine million - who use peer-to-peer networks. The recording industry thinks of file-sharing as a simple matter of theft that explains the declining sales of music CD's. But there's a lot more wrong with the industry than that, and the fight over file-sharing will find a surer resolution in the marketplace, broadly defined, than in Congress or the courts.

We are witnessing a collision between huge increases in the power to move information, and an equally enormous surge in the effort to lock it up. The Internet threatens the legal constraints that govern that fight. The natural reaction is to try to tighten those constraints by suing violators, writing new laws or creating new copy-protection systems. That's not the hard part. The hard part is finding a new, appropriate balance between innovation and the rights of intellectual property holders.

Und an wen zahlt denn Grokster nun die 50 Millionen eigentlich? Sachdienliche Hinweise erwünscht.........

Dienstag, November 08, 2005

Majors verhindern Dokumentarfilme oder 10.000 USD für 6 Sekunden

Für das Telefonklingeln in einem Dokumentarfilm, will EMI 10.000 USD Lizenzgebühren ... für 6 Sekunden. Das berichtet die New York Times unter der Überschrift 'The hidden cost of documentaries".
Seit einige Dokumentarfilme finanziell äusserst erfolgreich wurden, werden die Lizenzforderungen für Musiknutzung immer teurer, für die meisten Dokumentarfilmer sind solch astronomischen Gebühren unbezahlbar und damit ist das gesamte Filmgenre potentiell gefährdet.

Sonntag, November 06, 2005

SonyBMG sägen munter am Ast auf dem sie sitzen

SonyBMG haben auf ihren kopiergeschützten Un-CDs eine verborgene Rootkit Software versteckt. Dummerweise ist das letzte Woche herausgekommen: Mark Russinovich, der Betreiber des Systernals Blog berichtet hier minutiös über seine Erkenntnisse.
Der Sinn der Software besteht laut Angabe von SonyBMG darin, das unerlaubte mehrmalige Kopieren der CD zu verhindern, und sich selbst zu verbergen... diesen Umstand nutzen nun Spielefreaks, um beim Spiel World of Warcraft zu betrügen wie der Wiener Standard weiss.
Experten befürchten allerdings, das die Software auch benutzt werden könnte, um Viren zu verbreiten, nach dem Motto, wenn die Tür schon einmal offen ist, kann auch ungebetener Besuch hereinkommen. Ob es legitim ist, ohne Wissen und Einwilligung des Nutzers Software auf fremden Rechnern zu installieren, ist mehr als fraglich. Erste Boykottaufrufe für alle SonyBMG Produkte gibt es bereits.
SonyBMG bietet nun Rootkit De-Installer Software an, doch das wird wohl kaum ausreichen den angerichteten Vertrauensschaden wieder gutzumachen. Die Rootkit Software findet sich laut Angabe von SonyBMG nur auf US-amerikanischen CDs.